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Wofür einen Alleinauftrag erteilen?
Viele Kunden haben Befürchtungen beim Verkauf Ihrer Immobilie, wenn das Wort "Alleinauftrag" fällt. Der meistgenannte Grund hierfür ist die persönliche Einschränkung und Abhängigkeit.
Wir, das Team von "Immobilien am Maschsee", möchten unseren Kunden die Vor- und Nachteile eines Alleinauftrags gegenüber einer freien Anbietung gern erläutern.
Zunächst einmal ist ein Alleinauftrag nicht zwingend erforderlich. Er födert aber den Verkauf Ihrer Immobilie.
Sie als Eigentümer dürfen Ihre Immobilie, auch bei Erteilung eines Alleinauftrags an uns, weiter anbieten.
Durch die Bindung an EINEN Makler wirkt die Vermarktung des Objekts exklusiv und andere Makler handeln rechtswidrig, wenn sie beispielsweise öffentliches Bildmaterial zur Erstellung eines eigenen Exposés verwenden. Doppelte Einträge in Onlineportalen, die sehr unprofessionell wirken, werden so vermieden.
Wir werden durch einen Alleinauftrag, anders als beim "normalen Vertrieb", gegenüber unserem Kunden zu Vermarktungsaktivitäten verpflichtet.
Der Alleinauftrag steht in unserem Hause für Exklusivität verbunden mit exklusivem Service. Sie als unser Kunde profitieren direkt davon und das noch kostenlos. Geben Sie Ihre Immobilie in die Hände von seriösen Experten und verlassen Sie sich auf eine kompetente Zusammenarbeit. Wir wissen Ihr Vertrauen zu schätzen und unterstützen den Verkauf und die Vermietung Ihrer Immobilie mit unserem gesamten "Know How".
Schnell, kompetent und zuverlässig.
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen bei Erteilung eines Alleinauftrags einen kompletten Marketingplan, der speziell auf Ihre Immobilie zugeschnitten wird und dadurch das entsprechende Kundenklientel anspricht.
Immobilienmakler, Verwalter und
Sachverständiger


